Die Rieselfelder Münster sind ein Schutzgebiet!

Gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Tage mit erhöhten Besucherzahlen möchten wir darauf hinweisen, dass die Rieselfelder Münster in erster Linie ein Europäisches Vogelschutzgebiet und ein Feuchtgebiet internationaler Bedeutung sind.
Der Verein Biologische Station Rieselfelder Münster e.V. hat zudem seit Ende der 1990er-Jahre hier Möglichkeiten für eine naturorientierte Erholung im Schutzgebiet geschaffen. Bereits im Mai 1979 wurde die erste Beobachtungsmöglichkeit aufgebaut. Es gibt ein Wegenetz mit zehn Beobachtungshütten, einem Aussichtshügel, einer Beobachtungsplattform und einem 12 Meter hohen Aussichtsturm. Von den Wegen aus ist durch Sichtschneisen ein Einblick in zahlreiche Flachwasserbereiche möglich.

Die Biologische Station bittet darum, nicht in die Sichtschneisen selbst zu gehen und keine Trampelpfade zu nutzen oder zu erzeugen. Dadurch werden die Vögel zusätzlich gestört. Damit die Naherholung mit den Schutzzielen vereinbar bleibt, müssen Besucherinnen und Besucher einige, für Schutzgebiete generell geltende Regeln, auch hier beachten.
So ist das Wegegebot eine der wichtigsten Regeln. Das Verlassen der befestigten Wege ist nicht gestattet. Sowohl die Wasserflächen, aber auch die Grünflächen dürfen nicht betreten werden. Sie dienen dem Vogelschutz. Dies gilt auch, wenn die Flächen nicht eingezäunt sind. Das Lagern auf Wiesenflächen und Uferböschungen ist nicht gestattet. Das Schutzgebiet ist schließlich keine Parkanlage.

Die meisten verhalten sich vorbildlich und bleiben auf den befestigten Wegen und vermeiden Lärm. Doch gibt es immer wieder einige Mitmenschen, die dann doch in die Sichtschneisen gehen oder Trampelpfaden entlanglaufen und somit die Lebensgemeinschaften in den Rieselfeldern unnötig zusätzlich stören. Wenn man etwas auf Abstand bleibt, hat man mehr von zum Beispiel den singenden Blaukehlchen.


Für alle Europäischen Vogelschutzgebiete gilt auch eine generelle Anleinpflicht für Hunde in der Brutzeit bis Mitte Juli. In den Rieselfeldern sollten Hunde sogar ganzjährig angeleint bleiben, da im Herbst und Winter auch rastende Vögel auf den Flächen anzutreffen sind. Das Wegegebot gilt ebenso für Reiterinnen und Reiter.

Lagern und spielen auf einer Naturschutzwiese. Hier grast keine Gans und keine Ente, hier sucht keine Bachstelze nach Insekten solange die Menschen die Fläche besetzen. Die Rieselfelder sind keine Parkanlage sondern ein Schutzgebiet.


Da Wege meist zu Fuß und mit dem Rad genutzt werden können, gilt hier die gegenseitige Rücksichtnahme. Auf dem gesperrten Teilstück der Straße Coermühle können gelegentlich Kraftfahrzeuge fahren, da es Anwohner gibt, die eine berechtigte Ausnahmegenehmigung mit sich führen. Auch hier gilt die gegenseitige wohlwollende Rücksichtnahme. Die Polizei kontrolliert die Coermühle dankenswerter Weise in unregelmäßigen Abständen. Zudem ist in dem Bereich stets mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu rechnen, die der Teilsperrung nicht unterliegen.

Wer dem Klima Gutes tun möchte, kommt zu Fuß, mit dem Rad oder mit der Buslinie 4 in die Rieselfelder. Außer auf dem großen Parkplatz am Rieselfeldhof (Coermühle 100) sind die Parkmöglichkeiten im Schutzgebiet sehr begrenzt. Sind die regulären Parkplätze alle belegt, sollte man ein anderes Erholungsgebiet ansteuern. Wildes Parken kann geahndet werden.
Ein Faltblatt und eine umfangreiche Broschüre, die immer an der Biologischen Station und am Rieselfeldhof ausliegen, klären über die Besonderheiten des Schutzgebietes auf. Die Biologische Station Rieselfelder Münster bietet zudem ganzjährig Veranstaltungen mit naturkundlichen und insbesondere vogelkundlichen Inhalten an.

Wir wünschen allen Besucherinnen und Besuchern einen angenehmen Aufenthalt in den Rieselfeldern mit zahlreichen spannenden Vogelsichtungen und weiteren Naturbeobachtungen!