Die Abschaltung zwischen März und November ist notwendig.
Eine Beleuchtung des Kanalseitenweges ist für Fledermäuse auf jeden Fall eine zusätzliche Belastung, vor allem bei der Nahrungssuche. Das gilt auch für eine adaptive Beleuchtung, wie bereits ein Gutachten des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (2024) aufzeigte. Aber dies wurde bereits auch in einem Gutachten von 2021 – vor dem Bau der Beleuchtung – festgestellt. Es wäre daher politisch korrekt gewesen, erst gar nicht in die adaptive Beleuchtung im Bereich der Rieselfelder zu investieren. Das geht zu Lasten der damaligen Entscheidungsträger.
Die Rieselfelder sind aufgrund ihres Insektenreichtums ein herausragendes Gebiet für Vögel und Fledermäuse auf Nahrungssuche. Nicht umsonst sind sie ein Feuchtgebiet internationaler Bedeutung nach dem Ramsar-Abkommen. Die Rieselfelder sind eines von 35 Ramsar-Gebieten in Deutschland (davon drei Gebiete in NRW). 15 Fledermausarten sind in den Rieselfeldern nachgewiesen (zum Vergleich: 21 in NRW, 25 in Deutschland). Dies zeigt die besondere Stellung des Vogelschutzgebietes auch für den Fledermausschutz.

Gerade in den frühen Nachtstunden und den frühen Morgenstunden ist die Fledermaus-Aktivität in Kanalnähe besonders hoch. Die Aktivierung einer adaptiven Beleuchtung würde eine Meidung dieses Bereichs durch die Fledermäuse hervorrufen. Die Reviere für ihre Nahrungssuche würden damit verringert. Durch die zunehmende Inanspruchnahme insektenreicher Freiräume infolge von immer neuen Infrastrukturen in der Fläche hat bereits eine erhebliche Dezimierung von geeigneten Lebensbereichen wildlebender Tiere stattgefunden, ein Fortschreiten dieser negativen Entwicklung wäre vorprogrammiert. Und selbst in einem anerkannten Schutzgebiet wie den Rieselfeldern Münster sollen wir noch nicht einmal die Möglichkeit haben, Lebensräume – Räume zur Nahrungssuche – für wildlebende Tiere zu erhalten?

Auch die in NRW sehr seltene und stark gefährdete Mopsfledermaus hat hier entlang des Dortmund-Ems-Kanals Jagdreviere. Die Mopsfledermaus gilt als besonders störungsempfindlich gegenüber Licht, deshalb ist auf eine adaptive Beleuchtung des Radweges in den Sommermonaten in diesem Bereich unbedingt zu verzichten. Immerhin gibt es eine Wochenstube dieser Art in unmittelbarer Nähe (2 Kilometer entfernt). Sie steht aber nur stellvertretend für die anderen 14 Fledermausarten, die im Gebiet vorkommen und jagen.
Die Abschaltung von März bis November ist bereits ein Kompromiss mit Bauchschmerzen für den Schutz wildlebender Tiere gewesen. Eine darüber hinausgehende Beschränkung mit zusätzlicher Gefährdung kann nicht hingenommen werden.

Übrigens bringt der neue Vorschlag der Verwaltung nur Vorteile für Radfahrende in der Zeit vor 7 Uhr morgens und nach 17 Uhr abends und zwar nur in den Monaten März und Oktober. Wie viele Menschen sind denn zu diesen Zeiten auf dem Radweg unterwegs? In den übrigen Monaten der „dunklen“ Jahreszeit wird die adaptive Beleuchtung ja nicht eingeschränkt! Durch zunehmende Temperaturen infolge des Klimawandels sind die Monate März und Oktober aber mittlerweile Monate mit fortwährender Aktivität von Fledermäusen in den Dämmerungsstunden.
Für die Biologische Station ist nicht erkennbar, dass Sicherheitsaspekte beim Radfahren tangiert werden, vor allem unter Berücksichtigung verbesserter Beleuchtungstechnik an Fahrrädern. Sicherheitsrelevant ist allerdings die Nähe des Fahrbahnrandes zur steilen Kanal-Gewässerkante (Spundwand). Ein Lattenzaun entlang der Fahrbahn würde mit Sicherheit mehr zur Verkehrssicherheit für Fahrradfahrende beitragen als die zusätzlichen adaptiven Stunden im März und Oktober!
Warum hat man nicht schon vor der Investition auf die Argumente von Naturschützerinnen und Naturschützern gehört? Die Aufweichung des Kompromisses von damals ist eine parteipolitische Täuschung und hat mit der Berücksichtigung von fachlichen Argumenten nichts zu tun.